AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge. Wir verkaufen ausschliesslich zu den hier definierten Bedingungen. Sie akzeptieren diese mit Ihrer Bestellung. Unser Schweigen auf Abweichendes gilt nicht als Anerkennung oder Zustimmung.
Vertragsabschluss
Bestellen Sie ein Produkt oder eine Leistung zu den auf unserer Homepage angebotenen Preisen, so kommt es erst mit der Ausstellung unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zu einem rechtswirksam abgeschlossenen Vertrag. Bei mündlichen Angeboten und Bestellungen wird der Vertrag ebenfalls erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung wirksam. Der Kunde ist verpflichtet, vor der Ausführung der Bestellung die Masse des entsprechenden Produktes zu verifizieren. Passt das bestellte Produkt beispielsweise später nicht durch eine Tür oder unter die gewünschte Dachschräge oder ähnliches, so trägt er selbst die Verantwortung und die entstandenen Kosten. Die zur Illustration verwendeten Bilder und Beschreibungen können vom entsprechenden Produkt abweichen. Sämtliche Angaben sind nur dann verbindlich, wenn sie in der Auftragsbestätigung (nicht gleichzusetzen mit der autom. Bestellinformation) ausdrücklich aufgeführt sind.
Unsere Auftragsbestätigung ist umgehend auf Richtigkeit zu überprüfen und Abweichungen sind spätestens innert zwei Arbeitstagen zu melden. Unterlässt der Kunde die fristgerechte Einsprache gegen die abweichende Auftragsbestätigung, so gilt diese als akzeptiert. Wir gewähren aufgrund der Art unserer Produkte kein Widerrufsrecht.
Fehler in unseren Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Rechnungen dürfen von uns korrigiert werden. Wir lehnen Rechtsansprüche ab, die aufgrund irrtümlich oder nachvollziehbar fehlerhaft erfolgten Angaben gemacht werden.
Preise
Die Preisangaben auf unserer Homepage verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und exklusive Mehrwertsteuer, also zuzüglich der aktuell gültigen Mehrwertsteuer. Verpackung, Lieferung und Montage sind nicht inbegriffen. Diese Kosten werden im Angebot, der Auftragsbestätigung und der Rechnung separat ausgewiesen. Die Preisauszeichnung erfolgt pro Einheit (Stück, Meter usw.), sofern nichts anderes aus der Beschreibung hervorgeht. Die selben Bedingungen gelten für Zubehörprodukte. Wir sind berechtigt unsere Preise anzupassen. Es besteht kein Anspruch auf Gewähr von Preisen aus vorherigen Vertragsabschlüssen.
Zahlarten
Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage netto. Sie beginnt ab Rechnungsdatum zu laufen. Die Rechnung ist spätestens am letzten Tag der Frist fällig. Bei Verfall dieser Frist verrechnen wir CHF 25.00 für die Mahnkosten. Es steht uns zu, bei jeder Bestellung eine Anzahlung oder Vorkasse zu verlangen. In solch einem Falle wird die Bestellung nach Zahlungseingang geliefert. Wegen Ausbleibens einer Zahlung wird die Vertragsverpflichtung nicht aufgehoben, sondern auf rechtlichem Wege durchgesetzt. Das Gleiche gilt bei unberechtigt gezogenen Skonti oder Rabatten und nicht bezahlten Bearbeitungs-/Mahngebühren.
Eigentumsvorbehalt
Der Besteller erklärt sich mit seiner Zustimmung zum Vertragsabschluss damit einverstanden, dass die gelieferte Ware bis zur vollständigen Zahlung in unserem Eigentum bleibt. Wir sind berechtigt, den Eigentumsvorbehalt in das Eigentumsvorbehaltsregister einzutragen. Bis zum Übergang des Eigentums darf die Ware weder verpfändet noch veräussert werden.
Lieferung
Vereinbarte Lieferfristen können sich produktions- und ablaufbedingt verzögern. Feste Liefertermine sowie Lieferzeiten können grundsätzlich nicht garantiert werden. Unvorhersehbare Verzögerungen wegen höherer Gewalt, Betriebsstörung, Streik, Warenmangel oder wegen Lieferverzug eines Zulieferers berechtigen zur unbeschadeten Aufschiebung oder unbeschadeten Aufhebung unserer Lieferverpflichtung. Es besteht kein Anspruch auf Ersatzpflicht jeglicher Art. Sobald die Versandbereitschaft beim Kunden angezeigt wurde, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Ware auf diesen über.
Die Bereitstellung und Auslieferung der Ware erfolgt im Allgemeinen ab unserem Lager mitteils eigens organisierten und durchgeführten Lieferungen oder durch ein drittes Speditionsunternehmen. Der Kunde ist verpflichtet eine Person für die Entgegennahme der Ware (mit Unterschrift) zu instruieren und zu beauftragen. Diese Kontaktperson muss uns inklusive Kontaktdaten bekanntgegeben werden. Es liegt in der Verantwortung des Kunden für eine ungehinderte Zufahrt mittels LKW zu sorgen. Wenn es uns nicht möglich ist, unter Beachtung gesetzlicher Bestimmungen auszuliefern, so gilt unsere Lieferverpflichtung nur bis zur letzt möglichen, erreichbaren Stelle.
Bei einer Lieferung „frei Bordsteinkante“ erfolgt die Lieferung nur bis vor das Haus - genaugenommen bis vor die erste verschlossene Türe, wenn keine Treppen oder anderes im Weg steht. Bei Lieferung „frei Verwendungsstelle“ erfolgt die Lieferung durch zwei unserer Mitarbeitenden bis an die Stelle, wo die Ware später verwendet wird. Der Kunde verpflichtet sich mit der Wahl dieser Lieferung für die freien Wege (Verweis auf Vertragsabschluss) und Hilfsmittel, wie Rampen oder Warenlifte zu sorgen. Für die Erfüllung dieser Aufgabe müssen die Umstände an der Verwendungsstelle den geltenden gesetzlichen und arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen entsprechen. Wird vor Ort festgestellt, dass der Zugang nicht dementsprechend gewährleistet ist, so erfolgt die Lieferung nur „frei Bordsteinkante“. Der Preis für die Warenplatzierung wird dennoch verrechnet.
Für avisierte Ware ist der vereinbarte Preis vollständig zu bezahlen - unabhängig davon, ob die Auslieferung stattgefunden hat oder nicht. Es gibt keine Ermässigung für eine erneute Lieferung.
Bei einer Selbstabholung stehen unsere Mitarbeitenden zur Beladung des Fahrzeuges grundsätzlich nicht zur Verfügung. Sobald die Abholbereitschaft beim Kunden angezeigt wurde, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Ware auf diesen über.
Verzögert sich die Annahme der Ware seitens des Kunden, so befindet sich dieser ab der Anzeige der Abhol-/Lieferbereitschaft im Annahmeverzug. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so können die Kosten der Mehraufwendungen (An- und Rücklieferung, Ein- oder Zwischenlagerung und Verwaltungsaufwand) geltend gemacht werden. Ebenfalls können wir vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz fordern.
Montage
Die Montage beinhaltet das Auspacken, Komplettieren und Aufstellen der Ware. Die für die Aufstellung vorgesehene Fläche muss im Vorhinein nivelliert und eben sein. Generell hat den Bedingungen vor Ort der Kunde Sorge zu tragen. Andererseits akzeptiert der Kunde eine Verrechnung des Mehraufwands für das Ausgleichen von Unebenheiten oder anderer Erschwernisse.
Das Befestigen der Schränke am Baukörper muss zusätzlich beauftragt und von uns schriftlich bestätigt worden sein. Diese Leistung ist im Preis für die Montage nicht inbegriffen. Der Kunde steht in der Pflicht, uns über Leitungen oder Hohlräume, Auflagen des Denkmalschutzes, der Statik oder sonstige Besonderheiten aufzuklären. Ansonsten werden Schadenersatzansprüche nicht anerkannt.
Können wir die Montage aus beliebigen Gründen, die nicht in unserem Verantwortungsbereich liegen, nicht oder nicht termingerecht ausführen, so wird die vergebliche Anfahrt mit den Auslagen verrechnet. (Bsp. versäumter Hinweis, ungeeignete Bodenbeschaffenheit, ungeeignete Wege oder Hilfsmittel)
Mängel
Eine Warenannahme unter sogenanntem "Vorbehalt" wird von uns als mangelfrei betrachtet. Bei der Warenannahme ist der Kunde deshalb verpflichtet, die Lieferung zu überprüfen. Sofern es Unstimmigkeiten bezüglich der Richtigkeit, der Menge oder der Unversehrtheit der Ware gibt, so müssen diese auf dem Lieferschein vermerkt werden. Nach dieser ersten Meldung wird eine schriftliche Mängelrüge innert 48 Stunden fällig. Sollte diese nicht eingehen, wird die Reklamation nicht akzeptiert.
Sofern die Ware zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs nicht oder unerheblich von der vereinbarten Spezifikation abweicht, ist eine Mängelrüge unangebracht. Dies gilt ebenfalls bei unsachgemässer Behandlung, denn das Eignungs- und Verwendungsrisiko trägt der Kunde. Wir haften nicht für Schäden, die durch Dritte, natürliche Abnutzung oder natürlichen Verschleiss verursacht worden sind.
Bei berechtigten Mängelrügen sind wir zur Nachbesserung befugt. Dazu verpflichtet sind wir jedoch nicht, wenn Eingriffe durch den Kunden die Wiederherstellung erschweren. Weitere Ansprüche werden nicht anerkannt.
Haftung
Ansprüche, die nicht aus zwingenden, gesetzlichen Bestimmungen resultieren, werden ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss bezieht sich auf alle Schadensarten. Sofern wir für aufgetretene Schäden im Bereich der leichten Fahrlässigkeit auf Grund von zwingenden, gesetzlichen Bestimmungen haften, ist unsere Schadenersatzpflicht auf die Höhe der Deckungssumme unserer Haftpflichtversicherung begrenzt.
Rechtswirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
Anwendbares Recht/Gerichtsstand
Für die Vertragsbeziehung zwischen uns und unserem Kunden kommt ausschliesslich Schweizer Recht zur Anwendung. Der Gerichtsstand ist Ermatingen.
Ermatingen, Oktober 2018